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BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Folgen divergierender Sachverständigengutachten auf die Urteilsfindung - Anforderungen an die Beurteilung der Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten - Einschränkung der Hemmungsfähigkeit als Grundlage einer Unterbringung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der …
Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90
Für eine Unterbringung gemäß § 63 StGB waren diese Feststellungen für sich allein noch keine ausreichende Grundlage, weil sie die Möglichkeit offen lassen, daß - trotz erheblicher Einschränkung der Einsichts fähigkeit - die Unrechtseinsicht erhalten geblieben ist und dadurch allein eine Schuldminderung, wie sie in § 63 StGB als bewiesen vorausgesetzt wird, nicht eintritt (st. Rspr., siehe z.B. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3 und Zustand 5).Diese Annahme ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90
Für eine Unterbringung gemäß § 63 StGB waren diese Feststellungen für sich allein noch keine ausreichende Grundlage, weil sie die Möglichkeit offen lassen, daß - trotz erheblicher Einschränkung der Einsichts fähigkeit - die Unrechtseinsicht erhalten geblieben ist und dadurch allein eine Schuldminderung, wie sie in § 63 StGB als bewiesen vorausgesetzt wird, nicht eintritt (st. Rspr., siehe z.B. BGHSt 21, 27, 28;… BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3 und Zustand 5). - BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90
Den zu dieser Frage bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1, 3 und Zustand 11) kann nicht entnommen werden, daß eine den Anforderungen des § 63 StGB entsprechende Gefährlichkeitsprognose ausschließlich auf der Grundlage der sicheren Feststellung, welcher der beiden Mängel vorliege, möglich sei.
- BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer …
Angesichts des unklaren Krankheitsbildes des Angeklagten lag auch kein Ausnahmefall vor, bei dem sich alternativ feststellen ließe, daß dem Angeklagten entweder die Unrechtseinsicht fehlte oder - mit Sicherheit - dessen Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert war (…vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11; BGH Urt. vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 383/90).