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   BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90   

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https://dejure.org/1990,9722
BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90 (https://dejure.org/1990,9722)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1990 - 2 StR 383/90 (https://dejure.org/1990,9722)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 383/90 (https://dejure.org/1990,9722)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen divergierender Sachverständigengutachten auf die Urteilsfindung - Anforderungen an die Beurteilung der Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten - Einschränkung der Hemmungsfähigkeit als Grundlage einer Unterbringung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90
    Für eine Unterbringung gemäß § 63 StGB waren diese Feststellungen für sich allein noch keine ausreichende Grundlage, weil sie die Möglichkeit offen lassen, daß - trotz erheblicher Einschränkung der Einsichts fähigkeit - die Unrechtseinsicht erhalten geblieben ist und dadurch allein eine Schuldminderung, wie sie in § 63 StGB als bewiesen vorausgesetzt wird, nicht eintritt (st. Rspr., siehe z.B. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3 und Zustand 5).

    Diese Annahme ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3).

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90
    Für eine Unterbringung gemäß § 63 StGB waren diese Feststellungen für sich allein noch keine ausreichende Grundlage, weil sie die Möglichkeit offen lassen, daß - trotz erheblicher Einschränkung der Einsichts fähigkeit - die Unrechtseinsicht erhalten geblieben ist und dadurch allein eine Schuldminderung, wie sie in § 63 StGB als bewiesen vorausgesetzt wird, nicht eintritt (st. Rspr., siehe z.B. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3 und Zustand 5).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90
    Den zu dieser Frage bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1, 3 und Zustand 11) kann nicht entnommen werden, daß eine den Anforderungen des § 63 StGB entsprechende Gefährlichkeitsprognose ausschließlich auf der Grundlage der sicheren Feststellung, welcher der beiden Mängel vorliege, möglich sei.
  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

    Angesichts des unklaren Krankheitsbildes des Angeklagten lag auch kein Ausnahmefall vor, bei dem sich alternativ feststellen ließe, daß dem Angeklagten entweder die Unrechtseinsicht fehlte oder - mit Sicherheit - dessen Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11; BGH Urt. vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 383/90).
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